Ausbildung

Gehalt in der Ausbildung: Vom Brutto zum Netto

Gehalt in der Ausbildung


Du hast gerade deine Ausbildung gestartet und möchtest dich schon mal informieren, was dich am Ende des Monats "erwartet". Dann bist du hier genau richtig.

Im Artikel findest du wichtige Informationen rund um dein Gehalt in der Ausbildung auf dem Weg vom Brutto zum Netto.

Es ist alles ganz einfach: Dein Brutto

Auf deiner Lohnabrechnung findest du unter "Gesamtbrutto" zunächst alles, was du brutto verdienst, d.h. was zu versteuern und zu verbeitragen ist.

Gehalt in der Ausbildung

Dies ist in jedem Fall dein Gehalt in der Ausbildung. Darüber hinaus kann es sein, dass dir dein Arbeitgeber z.B. einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt oder dir ein Jobticket bezahlt.

Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschüsse deines Arbeitgebers für Fahrten zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann diesen Zuschuss aber bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15% (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) pauschal versteuern. Vorausgesetzt, der Fahrtkostenzuschuss wird zusätzlich zu deinem Gehalt in der Ausbildung bezahlt. In diesem Fall trägt dein Arbeitgeber die o.g. Lohnsteuerabzugsbeträge, es sei denn, er "wälzt" sie auf dich ab. Letzteres ist in der Praxis aber eher die Ausnahme.

Versteuert der Arbeitgeber deinen Fahrtkostenzuschuss pauschal, ist er sozialversicherungsfrei. Es werden somit für den Zuschuss keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.

Dein Arbeitgeber kann aber auch entscheiden, dass er den Fahrtkostenzuschuss individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Dann fallen nicht nur Steuern, sondern auch SV-Beiträge für den Fahrtkostenzuschuss an. Die Steuerabzugsbeträge und die SV-Beiträge werden in diesem Fall von deinem Brutto abgezogen.

Jobticket

Bezahlt dein Arbeitgeber dir ein Jobticket, damit du von deiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fahren kannst, handelt es sich auch hierbei um einen geldwerten Vorteil, der grundsätzlich zu versteuern ist. (Konkret sind dies 96% des Betrags, den dein Arbeitgeber für das Jobticket bezahlt hat. Achtung: Absolvierst du deine Ausbildung bei einer Mietwagenfirma oder einem Verkehrsbetrieb, gelten gesonderte Regeln.)

Allerdings kann dein Arbeitgeber auch in diesem Fall - wie beim Fahrtkostenzuschuss - die Kosten für das Jobticket bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal versteuern. In diesem Fall ist das Jobticket beitragsfrei, d.h. es werden für den geldwerten Vorteil, den du durch das kostenlose Jobticket hast, keine Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig.

Sollte dein Arbeitgeber das Jobticket, das er dir kostenlos überlässt, hingegen individuell versteuern, ist es beitragspflichtig. Es fallen also Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Jobticket ist unter bestimmten Umständen steuerfrei

Anders als beim Fahrtkostenzuschuss kann das Jobticket jedoch möglicherweise steuerfrei sein. Dies ist dann der Fall, wenn die geldwerten Vorteile, die du pro Monat erhältst, insgesamt nicht mehr als 44,00 EUR betragen.

Erhältst du also neben deinem Gehalt in der Ausbildung "nur" ein kostenloses Jobticket und kostet dieses Jobticket maximal 44,00 EUR, ist es steuerfrei.

Wichtig: Kostest dein Jobticket mehr als 44,00 EUR, ist der ganze Betrag zu versteuern. Dies ist vermutlich regelmäßig dann der Fall, wenn dein Arbeitgeber dir kein Monats-, sondern ein Jahresticket kauft. In diesem Fall fließt dir in dem Monat, in dem du das Jobticket erhältst, der geldwerte Vorteil für das gesamte Jahresticket zu. Da ein Jahresticket normalerweise mehr als 44,00 EUR kosten wird, wird es damit in den meisten Fällen steuerpflichtig sein.

Gesetzliche Abzüge

Von deinem Bruttogehalt werden - wie bereits gerade schon erwähnt - Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. (Exkurs: Bei den SV-Beiträgen ist das der Anteil, den du trägst. Dein Arbeitgeber zahlt aber zusätzlich ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge dafür, dass er dich beschäftigt.)

Steuerabzugsbeträge

Zu den Steuerabzugsbeträgen gehören die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Ohne zu weit ausholen zu wollen: Dein Gehalt in der Ausbildung wird individuell, d.h. nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Du wirst i.d.R. Steuerklasse I besitzen. Bist Du Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die zum Kirchensteuerabzug berechtigt ist, besitzt du auch ein Kirchensteuerabzugsmerkmal (z.B. rk oder ev).

Aufgrund der Höhe eines Gehalts in der Ausbildung fallen aber i.d.R. keine oder nur geringe Steuern an.

Bei bestimmten Lohnbestandteilen, wie z.B. dem Fahrtkostenzuschuss und dem Jobticket, ist es gesetzlich erlaubt, dass der jeweilige Vorteil, den Du hierdurch hast, pauschal versteuert wird. Die Wahl, ob der Fahrtkostenzuschuss oder das kostenlose Jobticket individuell oder pauschal versteuert werden, hat aber jeweils der Arbeitgeber.

Sozialversicherungsbeiträge

Das, was dein Arbeitgeber individuell versteuert, ist sozialversicherungspflichtig. Für dein Gehalt in der Ausbildung müssen somit auch Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Beim Fahrtkostenzuschuss bzw. beim kostenlosen Jobticket kommt es darauf an, ob dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil individuell oder pauschal versteuert. Eine pauschale Versteuerung führt in diesem Fall dazu, dass keine SV-Beiträge fällig werden.

Dein Netto

Nehmen wir an, du bist 19 Jahre alt, hast Lohnsteuerklasse I, kein Kirchensteuerabzugsmerkmal, einen KV-Zusatzbeitrag von 1% und ein Gehalt in der Ausbildung von 500,00 EUR. Zusätzlich erhältst du einen Fahrtkostenzuschuss im Wert von monatlich 50,00 EUR. Dein Arbeitgeber versteuert den Fahrtkostenzuschuss pauschal und "wälzt" die Steuern nicht auf dich ab.

Du verdienst damit brutto 550,00 EUR. Aufgrund der Höhe deines Gehalts in der Ausbildung, also der 500,00 EUR, werden keine Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) fällig. Es werden aber SV-Beiträge in Höhe von insgesamt 101,88 EUR fällig. Diese werden von deinem Brutto abgezogen. Netto verdienst Du damit 448,12 EUR. Dieser Betrag wird an dich ausbezahlt.