eAU: Ab 01.01.2023 nur noch elektronischer Abruf der AU-Zeiten
Veröffentlicht am(Bild von Freepik) Darum gehts: Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber Ab dem 01.01.2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten ihrer gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer nur noch elektronisch abrufen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten diese Arbeitnehmer — außer bei Störfällen — im Krankheitsfall keinen Durchschlag mehr für ihren Arbeitgeber. Zeitgleich entfällt für sie die gesetzliche Pflicht, den Durchschlag […]